Wenden Sie sich einfach an das zuständige Pfarrbüro Ihres Wohnortes oder einen Mitarbeiter im Seelsorgebereich.
Gründe für den Wiedereintritt
Das sind vier Stimmen von vielen Menschen, die wieder in die Kirche aufgenommen worden sind. Und das sind gute Gründe!
Wer nach einem Austritt wieder zur Kirche gehören will, findet offene Türen.
Wenn jemand seinen Schritt rückgängig machen möchte, kann er sich folgenden Fragen stellen: Warum bin ich damals ausgetreten? Was war der Anlass für mich? Was bedeutet mir der Glaube an Jesus Christus heute? Welche Rolle kann die Kirche jetzt in meinem Leben spielen?
Die Chance ist gegeben: Sie können sich bewusst für den Glauben entscheiden.
In der Regel gehen sie auf den Pfarrer in der Pfarrgemeinde zu, wo Sie wohnen. Aber Sie können auch das Gespräch mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin Ihres Vertrauens suchen. Er bespricht mit ihnen den Wunsch nach einem Wiedereintritt in die katholische Kirche.
Wer inzwischen einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten ist, erklärt zuerst seinen Austritt dort.
Für die Kirche ist die Rückkehr von Ausgetretenen mehr als ein bloßer Rechtsakt. Die Wiederaufnahme ist ein bewusster neuer Anfang im Glauben und in der Gemeinschaft der Kirche. Mit Ihnen gemeinsam wird der Seelsorger, an den Sie sich gewendet haben, einen Antrag auf Wiederaufnahme formulieren. Ihrem Antrag wird in kurzer Zeit gerne entsprochen.
Zur Gemeinschaft der Menschen gehören, die an Jesus Christus glauben ? das ist mehr als die Nummer in einer Liste oder die Karte in einer Mitgliederkartei sein. Deswegen wird die Aufnahme in einer schlichten gottesdienstlichen Feier vollzogen.
Kern der Feier ist das Glaubensbekenntnis. Das kann vor der ganzen Gemeinde oder auch nur vor zwei Zeugen und dem Priester, der die Wiederaufnahme erklärt, abgelegt werden. Die Form und der Rahmen der Feier werden eng mit Ihnen abgestimmt.
Die Wiederaufnahme wird in die Taufbücher der Kirche eingetragen; dort ist ja auch der Austritt vermerkt worden. Wer wieder in die Kirche eingetreten ist, teilt den Schritt auch selbst dem Standesamt mit. Er veranlasst so den Eintrag ?rk? auf der Lohnsteuerkarte und zahlt ? falls er steuerpflichtig ist ? wieder Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer ist in Deutschland die übliche Form, wie Christen ihren Beitrag für die Aufgaben der Kirche leisten. Um einem falschen Gerücht gar nicht erst Raum zu geben: Die Kirchensteuer wird erstmalig in dem Monat fällig, in dem der Wiedereintritt stattfindet. Die Behauptung ist schlicht falsch, dass die Kirchensteuer für die gesamte Zeit, in der man ausgetreten war, nachgezahlt werden müsste. Die Gelder werden vor allem verwendet für die Seelsorge, die sozialen Dienste, für Schule und Bildung und für die Weltkirche. Der gezahlte Betrag ist steuerlich voll absetzbar und verringert so die Steuerlast. Über die Verteilung der kirchlichen Mittel bestimmt der gewählte Diözesansteuerausschuss. Der Haushalt der Erzdiözese Bamberg wird jedes Jahr veröffentlicht. Auch der Haushaltsplan der einzelnen Kirchenstiftungen kann von jedem eingesehen werden. Sie wollen wissen, wie die Kirchensteuer der Erzdiözese Bamberg verteilt wird? Im Internetangebot der Erzdiözese Bamberg finden Sie die entsprechenden Informationen.