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Hochzeit

Dann wenden Sie sich an Ihr zuständiges Pfarrbüro und vereinbaren Sie ein Trau-Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer.

Informationen

  • Eine gültige Ehe ist im Verständnis der katholischen Kirche ein unauflösliches Sakrament.
  • Es dient dem Heil und Schutz der beiden Ehepartner und ihrer Kinder.
  • Das Sakrament der Ehe wird in der Kirche vor einem katholischen Pfarrer und der Gemeinde geschlossen.
  • Voraussetzungen für eine gültige katholische Ehe sind der freie Wille der beiden Ehepartner. Es darf kein psychologischer Zwang zur Ehe führen, zum Beispiel das Drängen von Eltern wegen einer außerehelichen Schwangerschaft. Voraussetzung zur gültigen katholischen Ehe sind auch die Bereitschaft Kinder anzunehmen, die aus dem Vollzug der Ehe hervor gehen. Zudem darf die Unauflöslichkeit dieser Ehe nicht ausgeschlossen werden.
  • Eine Trennung der Ehepartner ist möglich, aber keine Scheidung und Wiederheirat erlaubt. Bestenfalls kann bei dem Wunsch der Wiederheirat die Gültigkeit des vorausgehenden Ehesakramentes geprüft werden. Im Falle eines ungültigen Ehesakramentes aus oben genannten Gründen, kann die Ehe von einem kirchlichen Gericht für nicht gültig erklärt werden.

Gehört ein Teil der ehelichen Partner zu einer anderen Konfession, z. B. zur evangelischen Kirche, so kann ein evangelischer Pfarrer bei der katholischen Eheschließung anwesend sein. Die Ehe-Partner können sich entweder katholisch oder evangelisch trauen lassen. Ein Mischform oder ökumenische Trauung ist nicht möglich.