Buchungsanfragen bitte direkt über den Belegungsplan oder per Telefon über das Pfarrbüro unter der Telefonnummer 09574 239.
Das Pfarrzentrum St. Josef Schwürbitz steht im Eigentum der Katholischen Kirchenstiftung Herz-Jesu Schwürbitz. Vermieter ist die Kirchenstiftung.
Das Pfarrzentrum dient der Gemeinde als Veranstaltungsort für ihre Gruppen und Kreise. Das Pfarrzentrum wird auch für externe Veranstaltungen vermietet.
Die Benutzung des Pfarrzentrums im gleichen Zeitraum wird nach folgenden Prioritäten behandelt:
Anfragen für die Nutzung sind im Pfarrbüro rechtzeitig abzuklären.
Pfarramt Herz-Jesu Schwürbitz
Kirchstr. 26
96247 Michelau
Telefon: 09574 – 239
Telefax: 09574 – 650781
Mail: herz-jesu.schwuerbitz@erzbistum-bamberg.de
Bei einer Vermietung ist ein Ansprechpartner zuständig, der die Übergabe und Einweisung sowie die Abnahme übernimmt.
Das Pfarrzentrum St. Josef umfasst folgende Räumlichkeiten:
In der Grundausstattung befinden sich im großen Saal 30 Tische und 200 Stühle, 1 integrierter Beamer und eine in der Decke versenkbare Leinwand.
Geschirrtücher sind selbst mitzubringen.
Die Belegung wird durch das Pfarrbüro geregelt
Die Räumlichkeiten werden im Beisein des verantwortlichen Ansprechpartners und des Nutzers vor der Veranstaltung übergeben und nach der Veranstaltung abgenommen. Der Nutzer trägt die Verantwortung, dass die Räume besenrein und die Umgebung in sauberem Zustand übergeben werden.
Die Nutzer dürfen nur die ihm zugesagten Räume und Einrichtungen benutzen. Die Nutzung des Pfarrzentrums beschränkt sich auf den ver-einbarten Zeitraum. Während der Veranstaltung muss der im Mietver-trag angegebene Verantwortliche anwesend sein.
Wird vom Mieter eine zusätzliche Ausstattung gewünscht, ist dies beim Abschluss des Mietvertrages zu beantragen. Anstehende Kosten hierfür zahlt der Mieter. Für die Bestuhlung ist der Nutzer verant-wortlich. Es ist besonders darauf zu achten, dass Tische und Stühle auf dem Parkettboden nicht hin und her geschoben werden dürfen, da hierbei Schäden am Parkettboden entstehen. Vielmehr sind bei Bedarf Tische und Stühle anzuheben um sie zu versetzen. Tische und Stühle dürfen im Freien nicht verwendet werden.
Das Inventar darf das Pfarrzentrum nicht verlassen. Das Inventar muss nach Beendigung der Nutzung an dem dafür vorgesehenen Platz sein.
Dekorationen dürfen durch die Nutzer nur nach Absprache ange-bracht werden. Es ist untersagt Nägel in die Wände zu schlagen. Klebstreifen o.ä. dürfen an den Wänden, Türen und Fensterrahmen nicht angebracht werden, da beim späteren Entfernen die Farbe beschädigt werden könnte. Die Vorschriften der Brandverhütung sind zu beachten. Feuerwerkskörper dürfen nicht im Gebäude angebrannt werden. Kerzen sind brandsicher aufzustellen.
Für die Übergabe und Abnahme der Küche (inkl. Geräte und In-ventar) ist die separate Weisung durch den zuständigen Ansprechpartner verbindlich.
Sämtliche technische Einrichtungen (Beleuchtung, Lautsprecher- und Musikanlage, Verdunkelungsanlage, Beamer) dürfen durch den Nutzer oder eine von ihm bestimmte Person nur nach eingehender Einweisung benutzt und bedient werden.
Im Pfarrzentrum St. Josef gilt ein absolutes Rauchverbot, auch auf dem Flur. Für Raucher stehen im Außenbereich Aschenbecher zur Verfügung.
Bei Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass das Jugend-schutzgesetz eingehalten wird.
Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe der Anwohner des Pfarrzentrums respektiert wird. Ab 22 Uhr sind sämtliche Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Parkplätze stehen direkt vor dem Pfarrzentrum St. Josef und oberhalb des Pfarrzentrums auf dem Kirchenparkplatz zur Verfügung.
Alle Räume sind nach der Nutzung besenrein zu hinterlassen. Tische und Stühle müssen nach dem Bestuhlungsplan aufgestellt sein. Die Küche ist hygienisch sauber zu hinterlassen.
Alle Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen. Alle Abfallbehälter sind nach einer Veranstaltung zu leeren. Verursachter Abfall, Leergut und Flaschen muss der Mieter selbst entsorgen. An Sonn- und Feiertagen darf kein Leergut und Abfall vor dem Pfarrzentrum gelagert werden.
Für die Zeit der Veranstaltung muss der Winterdienst vom Mieter organisiert und getragen werden.
Nach Beendigung der Nutzung ist darauf zu achten, dass alle Lichter gelöscht und alle Geräte ausgeschaltet sind. Soweit nicht anders vereinbart sind alle Heizkörper zurückzuschalten und alle Fenster zu schließen. Alle Türen im Pfarrzentrum sind abzuschließen (Ausnahme Notafalltüre mit Panikschloss).
Die Ausgänge, Fluchtwege und Notausgänge sind stets freizuhalten. Die jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Alle selbst schließenden Türen sind Brandschutztüren, die nicht durch Hilfsmittel (Keile) offen gehalten werden dürfen.
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die durch ihn oder durch seine Gäste oder durch Teilnehmer an seinen Veranstaltungen am Pfarrzentrum oder seiner Einrichtung entstehen. Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung für Schäden frei, die seine Gäste oder Teilnehmer seiner Veranstaltungen durch einfache Fahrlässigkeit des Vermieters erleiden. Der Nutzer hat die entsprechenden Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen.
Beschädigungen und Verluste sind umgehend dem Ansprechpartner zu melden.
Tagesveranstaltung 60,00 €
Veranstaltung mit Vor- und/oder Nachbereitung (1 Tag vorher und/oder 1 Tag nachher) 120,00 €
Bier und nichtalkoholische Getränke müssen aus den Beständen des Pfarrzentrums konsumiert werden:
Der Mietpreis und die Kosten für die Getränke werden in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 8 Tagen zahlbar.